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News / Steuern


20.07.2010
Steueramnestie wird im Kanton Zürich rege genutzt
Eine Zwischenbilanz zeigt, dass seit Anfang Jahr bereits über 600 straflose Selbstanzeigen eingegangen sind. Die Nachsteuererträge aus diesen Verfahren lagen Mitte Jahr bereits erheblich über den gesamten Erträgen in den Vorjahren.
18.03.2008
Weisung über die Besteuerung von Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen
Gemäss dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen § 35 Abs. 4 StG werden ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz zur Hälfte des für das steuerbare Gesamt-Einkommen anwendbaren Steuersatzes besteuert, sofern die steuerpflichtige Person mit wenigstens 10 % am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beteiligt ist.
20.12.2007
Änderung des Steuergesetzes tritt am 1. Januar 2008 in Kraft
Der Regierungsrat hat die in der Volksabstimmung vom 25. November 2007 angenommene Änderung des Steuergesetzes zur Besteuerung von Beteiligungserträgen (Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung) auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
31.10.2006
Übergangsregelung für die Einführung des Neuen Lohnausweises im Kanton Zürich
Wie auch in den Medien berichtet wurde, hat die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) ein neues Lohnausweisformular herausgegeben.
Der Neue Lohnausweis der SSK wird gemäss der Weisung der Finanzdirektion über den Lohnausweis für die Steuerperiode 2007 vom 4. Oktober 2006, wie in den anderen Kantonen, auch im Kanton Zürich grundsätzlich ab der Steuerperiode 2007 (Steuererklärungsverfahren im Jahr 2008) eingeführt. Für die Steuerperiode 2007 kann jedoch auch noch ein bisheriges Lohnausweisformular verwendet werden. Mit dieser Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass vorab den Arbeitgebern genügend Zeit verbleibt, sich auf die neue Darstellungsform des Neuen Lohnausweises einzurichten.
21.10.2005
Der Kinderabzug von Fr. 6'800 kommt bereits ab der nächsten Steuerperiode 2006 zur Anwendung. Der Abzug pro Kind wird dabei von derzeit Fr. 5'400 auf Fr. 6'800 erhöht.
01.09.2005
Um eine angemessene Rechtssicherheit betreffend die Steuerbarkeit von Kapitalgewinnen zu gewährleisten, hat das kantonale Steueramt in der Weisung vom 20. Juli 2005 einen Kriterienkatalog aufgestellt. Sind die aufgeführten Kriterien kumulativ erfüllt, so liegt eine private Vermögensverwaltung und damit steuerfreie Kapitalgewinne vor. Andernfalls kann ein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel nicht von vorn herein ausgeschlossen werden.
23.08.2005
Die Bodenpreise im Kanton Zürich haben sich im 2004 gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert. Die Preise für die besten Lagen sind hingegen weiter gestiegen.
25.07.2005
Ab Steuerperiode 2005 werden der Abzug der Krankheits- und Unfallkosten einerseits und der Abzug der behinderungsbedingten Kosten andererseits unterschiedlich behandelt. Während die Krankheits- und Unfallkosten nur abgezogen werden können, soweit sie einen Selbstbehalt von fünf Prozent des Nettoeinkommens gemäss Ziffer 21 der Steuererklärung übersteigen, besteht für den Abzug der behinderungsbedingten Kosten kein solcher Selbstbehalt.



Änderung 1.1.2008
Steuergesetz-Revision per 1. Januar 2008
Senkung der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit der Betriebe und Unternehmen sowie bei den
natürlichen Personen Ersatz des degressiven Tarifs (Einkommen und Vermögen)
durch progressive bzw. lineare Tarife
Änderung 1.1.2006
Steuergesetz
Mit der Änderung wird u. a. das sogenannte Teilsplitting eingeführt und der Steuerausweis abgeschafft.
01.01.2004
Mit der Steuerperiode 2004 wird neu ein definierter Abzug betreffend - die Krankeits-, Unfall- und Invaliditätskosten geschaffen. Ebenfalls verzichtet man auf die Steuerausscheidung für landw. Betriebe.

      

       


Nebenerwerb für verheiratete Steuerpflichtige ohne Steuererhöhung:
Ein Ehegatte kann im Nebenerwerb ca. Fr. 6'500.- (je nach Kt. unterschiedlich) verdienen, ohne dass die Steuerbelastung steigt.

Maximalbeiträge in die Säule 3a im Jahr 2007:
- Für Lohnempfänger mit 2. Säule (Pensionskasse) Fr. 6'365.-
- Für Selbständigerwerbende u. Personen mit Nebenerwerb ohne 2. Säule
20% des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal Fr. 31'824.-

Tipp:
Wenn Sie sowohl eine 2. Säule (BVG) wie auch eine 3. Säule haben, prüfen Sie eine gestaffelte Auszahlung in verschiedenen Jahren. Sie können so die Progression brechen und somit einiges an Steuern sparen. Wir beraten Sie gerne.





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