Elektronische Unterschrift der handschriftlichen gleichgestellt

Seit dem 1. Januar 2017 gilt mit dem neuen Bundesgesetz die elektronische Unter­schrift in der Schweiz.

Die elektronische Signatur ist ein technisches Verfahren, das erlaubt, die Echt­heit eines Dokuments, einer elektronischen Nachricht oder der Identität des Absenders zu überprüfen.

Neu können nun Verträge elektronisch abgeschlossen werden, für die gesetzlich die Schriftform und die eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, zum Beispiel Kreditverträge.

Unterschriften müssen via Zertifizierungssoftware erstellt werden. Die Liste der an­­erkannten Zertifizierungsdienstleister kann unter www.sas.ch heruntergeladen werden.

 

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