Pendlerinnen und Pendler, die im Kanton Zürich Steuer zahlen, können ab dem Jahr 2018 nur noch maximal 5'000 Franken für die Fahrt zur Arbeit abziehen. Die Stimmberechtigten haben diese Änderung des Steuergesetzes mit einem Ja-Stimmenanteil von 70,7 Prozent gutgeheissen.