Aktuelle Meldungen
Der Regierungsrat setzt die vom Kantonsrat beschlossene Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären.
Die energetische Sanierung der eigenen vier Wände hat sich schon bisher ausgezahlt. Ab 1. Januar 2020 gibt es zusätzliche steuerliche Vergünstigungen.
Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer verwirkt per 1. Januar 2019 trotz fehlender Deklaration nicht mehr, wenn nachdeklariert wird oder die Steuerbehörde die Leistung aufrechnet.
In Löhningen entstehen in der Wohnanlage «Im Winkel» Wohnungen und Häuser mit ausserordentlicher Lebensqualität. Im Übergangsbereich von der Dorfkernzone zur Einfamilienhauszone werden ein Mehrfamilienhaus und vier Einfamilienhäuser gebaut.
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